Grundsätzlich sind Sie alle verwertbaren Vermögensgegenstände für den Lebensunterhalt einzusetzen, bevor Sie die Arbeitslosengeld II beanspruchen können.
Zum Vermögen zählen zum Beispiel:
- Bargeld
- Bankguthaben
- Aktien
- Bausparverträge
- Schenkungen innerhalb der vergangenen 10 Jahre
- Lebensversicherungen
- Immobilien
- Schmuck
- Autos
Bei der Berechnung Ihres Leistungsanspruchs werden unter anderem nicht berücksichtigt:
- ein angemessener Hausrat
- für die Altersvorsorge bestimmtes Vermögen im Rahmen bestimmter Freibeträge
- ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
- Bis zu bestimmten Obergrenzen gibt es jedoch verschiedene Vermögensfreibeträge.
- Die Höhe der Freibeträge und weitere Informationen zum Thema „Vermögen“ können Sie hier einsehen.
Bitte teilen Sie alle Einkommens- und Vermögenswerte mit. Die Prüfung einer möglichen Anrechnung erfolgt bei der Bearbeitung Ihres Antrages durch den/die Sachbearbeiter/in.